Rechtsprechung
   BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89   

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https://dejure.org/1990,3914
BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89 (https://dejure.org/1990,3914)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89 (https://dejure.org/1990,3914)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 1990 - BReg. 1b Z 4/89 (https://dejure.org/1990,3914)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung des Betriebs einer Spielhalle; Auslegung der Bezeichung einer Teileigentumseinheit als Ladenraum; Bezeichnung der Teileigentumseinheit als eine die Nutzung einschränkende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter; Betrieb einer Spielhalle als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 594
  • Rpfleger 1990, 200
  • BayObLGZ 1990, 15
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1982 - IVb ZR 705/80

    Bindungswirkung einer während der Trennung abgeschlossenen Vereinbarung über den

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
    Seine prozessualen Auswirkungen bestehen in der unmittelbaren Verfahrensbeendigung und in der Vollstreckbarkeit übernommener Leistungspflichten (§ 45 Abs. 3 WEG , § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZP0; BGH, NJW 1982, 2072 ).

    Der im vorangegangenen Verfahren geschlossene Vergleich ist sowohl Verfahrenshandlung als auch ein Rechtsgeschäft im materiellrechtlichen Sinn (BGH, NJW 1982, 2072, 2073 ..).

  • BGH, 22.12.1982 - V ZR 89/80

    Fortsetzung des Rechtsstreits nach Prozeßvergleich bei Prozeßunfähigkeit

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
    Er bewirkt jedoch keine Rechtskraft (BGHZ 86, 184 - DRsp IV (408) 146 b).
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1990 - BReg. 1b Z 4/89
    Das Rechtsbeschwerdegericht darf diese Auslegung nur beschränkt, nämlich auf Rechtsfehler überprüfen (BayObLGZ 1985, 171, 175).
  • OLG Zweibrücken, 11.06.2001 - 3 W 218/00

    Zu den notwendigen Feststellungen bei der Verurteilung einzelner

    Der gerichtliche Vergleich in Wohnungseigentumssachen bewirkt nämlich keine Rechtskraft und wird einer gerichtlichen Entscheidung nur in einzelnen Beziehungen (vgl. §§ 19 Abs. 3, 45 Abs. 4 WEG) gleichgestellt (BayObLGZ 1990, 15, 18; Staudinger/Kreuzer aaO § 10 WEG Rdnr. 150).

    In der Rechtsprechung ist es daher gerade für den hier in Betracht kommenden Fall einer Gebrauchsregelung i.S. des § 15 Abs. 2 WEG als möglich erachtet worden, dass ein Vergleich in einem Wohnungseigentumsverfahren als Eigentümerbeschluss nach § 10 Abs. 3 WEG zu behandeln ist (vgl. BayObLGZ 1990, 15, 19).

    Denn eine in Nr. 4 des gerichtlichen Vergleichs enthaltene Vereinbarung i. S. der §§ 10 Abs. 1 Satz 2, 15 Abs. 1 WEG hat jedenfalls die am Vergleichsabschluss Beteiligten - und damit alle damaligen Wohnungseigentümer - gebunden (vgl. Senat, Beschluss vom 5. April 2001 3 W 41/01 - BayObLGZ 1990, 15, 18; Staudinger/Kreuzer aaO § 10 WEG Rdnr. 150).

  • BayObLG, 20.01.1994 - 2Z BR 93/93

    Umfang einer Verwaltervollmacht

    Dies ist nach einer »typisierenden«, d.h. verallgemeinernden Betrachtungsweise zu beurteilen (BayObLGZ 1990, 15/17; BayObLG ZMR 1990, 230), wobei schon die Möglichkeit zusätzlicher Störungen genügt (BayObLG NJW-RR 1988, 140/141).

    Das Landgericht durfte sich bei seinen Feststellungen auf die eigene Lebenserfahrung berufen (vgl. BayObLG WuM 1985, 237/238; 1993, 558/559; BayObLGZ 1990, 15/17; OLG Hamm Rpfleger 1990, 17/18).

  • OLG München, 27.07.1993 - 25 U 2797/93

    Vereinbarkeit einer Gaststätte mit der wohnungseigentumsrechtlichen

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, daß der näheren Bezeichnung des Teileigentums in der Teilungserklärung, z.B. als Laden, Gaststätte oder dergleichen, im allgemeinen eine entsprechende Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter i.S. des § 15 Abs. 1 WEG zu entnehmen ist (vgl. BayObLGZ 1980, 154/158 ff.; 1990, 15 f.; KG ZMR 1986, 296 und ZMR 1992, 351 f.; OLG Stuttgart NJW 1987, 385 und NJW-RR 93, 24; OLG Zweibrücken ZMR 1987, 228; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122 f.).

    Auf die konkrete Störung eines bestimmten Wohnungseigentümers im jeweils gegebenen Falle kommt es hierfür nicht an (BayObLGZ 1990, 15, 17; BayObLG, WuM 1985, 237 ; OLG Düsseldorf ZMR 1993, 122 f.; BayObLG NJW-RR 91, 658; OLG Karlsruhe WuM 93, ZPO ; BayObLG R 93, 57).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 31.01.1990 - BReg. H 1 Z 4/89   

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https://dejure.org/1990,14202
BayObLG, 31.01.1990 - BReg. H 1 Z 4/89 (https://dejure.org/1990,14202)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.1990 - BReg. H 1 Z 4/89 (https://dejure.org/1990,14202)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 1990 - BReg. H 1 Z 4/89 (https://dejure.org/1990,14202)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Abänderbarkeit einer Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren; Voraussetzungen der Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 200
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 05.07.1996 - 1Z BR 93/96

    Beschwerderecht eines materiell an einem vormundschaftsgerichtlichen Verfahren

    Allein der Umstand, daß die Beteiligte zu 1 durch einen Rechtsanwalt vertreten ist, ohne daß ihr hierfür Prozeßkostenhilfe bewilligt ist, gebietet es nicht, auch der Beteiligten zu 2 einen Rechtsanwalt beizuordnen (vgl. Senatsbeschluß vom 31.1.1990 BReg. H 1 Z 4/89, im Leitsatz abgedruckt bei Plötz Rpfleger 1990, 200, und ständige Rechtsprechung des Senats; Keidel/Zimmermann § 14 Rn. 23 m.w.N. zum Streitstand).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 3 Z 157/89   

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https://dejure.org/1990,3078
BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 3 Z 157/89 (https://dejure.org/1990,3078)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1990 - BReg. 3 Z 157/89 (https://dejure.org/1990,3078)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1990 - BReg. 3 Z 157/89 (https://dejure.org/1990,3078)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 671
  • MDR 1990, 634
  • BB 1990, 2357
  • DB 1990, 876
  • Rpfleger 1990, 199
  • Rpfleger 1990, 200
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Dafür spricht auch, daß für den landwirtschaftlichen Betrieb eines einzelnen Winzers die Bezeichnung "Weingut" gebräuchlich ist (vgl. BayObLG GRUR 1972, 659; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 21. Aufl., § 3 UWG Rdn. 386; Koch, Weinrecht, 4. Aufl., Stand: Oktober 1999, Stichwort "Weingut", Ziff. 3.3.1) und der Firmenbestandteil "Haus" nach den Feststellungen des Berufungsgerichts jedenfalls traditionell von Unternehmen mit gewisser (örtlicher) Bedeutung verwendet wird (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1979 - I ZR 96/77, GRUR 1980, 60, 61 - 10 Häuser erwarten Sie; Urt. v. 10.2.1982 - I ZR 65/80, GRUR 1982, 491, 492 - Möbel-Haus; BayObLG BB 1990, 2357; Baumbach/Hefermehl aaO § 3 UWG Rdn. 376; Bokelmann, Firmen- und Geschäftsbezeichnungen, 4. Aufl. 1997, Rdn. 182 a, 205 f.).
  • OLG Köln, 06.01.2003 - 2 Wx 39/02

    Beschwerde gegen gerichtliche Abberufung eines Nachtragsliquidators

    Die Bestimmung des § 349 Abs. 1 Nr. 11 ZPO, nach der über den Wert des Streitgegenstandes der Vorsitzende der Kammer für Handelssachen allein entscheidet, ist im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht, auch nicht entsprechend, anwendbar (vgl. Senat, Beschluß vom 11. Dezember 2002, 2 Wx 37/02; BayObLGZ 1988, 248 [258 f.]; BayObLG, MDR 1990, 634 f.; BayObLG, JurBüro 1996, 267 f.; Hartmann, Kostengesetze, 31. Auflage 2002, § 31 KostO, Rn 10).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 3 Z 17/89   

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https://dejure.org/1989,10313
BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 3 Z 17/89 (https://dejure.org/1989,10313)
BayObLG, Entscheidung vom 09.11.1989 - BReg. 3 Z 17/89 (https://dejure.org/1989,10313)
BayObLG, Entscheidung vom 09. November 1989 - BReg. 3 Z 17/89 (https://dejure.org/1989,10313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vorlage der Bilanz einer Gesellschaft; Anspruch auf Gewährung der Einsichtnahme in die Bücher und Papiere einer Gesellschaft; Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft; Heilung eines Formmangels eines Gesellschaftsvertrages; Informationsrecht eines ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Vorlage der Bilanz einer Gesellschaft; Anspruch auf Gewährung der Einsichtnahme in die Bücher und Papiere einer Gesellschaft; Einbringung von Grundstücken in eine Gesellschaft; Heilung eines Formmangels eines Gesellschaftsvertrages; Informationsrecht eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1990, 168
  • Rpfleger 1990, 200
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 18.09.1987 - BReg. 3 Z 27/87

    Voraussetzungen; Umfang; Grenzen; Bindung; Gericht; Freiwillige Gerichtsbarkeit;

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 3 Z 17/89
    3 Z 107/86">GmbHR 1987, 228) und vom 18.9.1987 (BReg. 3 Z 27/87 = BayObLGZ 1987, 325) Bezug genommen.

    Bei einem solchen sind zur Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft Tatbestand und Entscheidungsgründe heranzuziehen (BayObLGZ 1987, 325/333 m.w.Nachw.).

    Es verbleibt deshalb bei der bereits im Senatsbeschluß vom 18.9.1987 getroffenen Feststellung: Durch die rechtskräftige Klageabweisung ist auch für das vorliegende Verfahren verbindlich geworden, daß der Antragsteller nicht im Erbwege nach seiner Mutter die Stellung eines Kommanditisten erlangt hat (BayObLGZ 1987, 325/333).

  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 3 Z 17/89
    Ob ein solches insgesamt beurkundungsbedürftiges einheitliches Rechtsgeschäft gegeben ist, hat der Tatrichter festzustellen (BGHZ 78, 346/349).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 3 Z 17/89
    Ein an sich formfreier Vertrag ist allerdings dann zu beurkunden, wenn er mit einem formbedürftigen Vertrag nach dem Willen der Parteien derart miteinander verknüpft ist, daß beide Vereinbarungen "miteinander stehen und fallen sollen" (vgl. z.B. BGH NJW 1989, 898/899).
  • BayObLG, 21.07.1988 - BReg. 3 Z 54/88

    Registergerichtliche Prüfung der Werthaltigkeit einer Sicherheitsleistung bei

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 3 Z 17/89
    Da aber die Bestimmung des § 349 Abs. 1 Satz 2 ZPO - ebenso wie die Vorschrift über den Einzelrichter - im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht anwendbar ist (BayObLGZ 1988, 248/258 m.w.Nachw.), liegt ein Verstoß gegen § 15 FGG, § 355 Abs. 1 ZPO vor.
  • BayObLG, 20.11.1986 - BReg. 3 Z 107/86

    Außerordentliches Überwachungsrecht und Auskunftsansprüche eines ehemaligen

    Auszug aus BayObLG, 09.11.1989 - BReg. 3 Z 17/89
    Wegen des weiteren Sachverhalts und des Verfahrensverlaufs wird auf die Beschlüsse des Senats vom 20.11.1986 (BReg. 3 Z 107/86 = BB 1987, 711 = (teilweise) …
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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 3 Z 171/89   

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https://dejure.org/1990,5405
BayObLG, 22.02.1990 - BReg. 3 Z 171/89 (https://dejure.org/1990,5405)
BayObLG, Entscheidung vom 22.02.1990 - BReg. 3 Z 171/89 (https://dejure.org/1990,5405)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Februar 1990 - BReg. 3 Z 171/89 (https://dejure.org/1990,5405)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Androhung; Zwangsweise Vorführung; Unentschuldigt; Ausbleiben; Richterlicher Anhörungstermin; Ladung; Anhaltspunkte; Beweisunterlagen; Entschuldigung; Mildere Mittel

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    FGG § 33

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 774
  • Rpfleger 1990, 200
  • BayObLGZ 1990, 37
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG München, 25.01.2017 - 34 Wx 345/16

    Erfolgloses Rechtsmittel gegen die Eintragung des Erstehers im Grundbuch aufgrund

    Eine - im gegebenen Fall schriftliche - Rechtsmittelerklärung muss inhaltlich darauf gerichtet sein, die sachliche Überprüfung einer bestimmten Entscheidung des Grundbuchamts durch die höhere Instanz herbeizuführen (Budde in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 73 Rn. 4 und 11; vgl. BayObLGZ 1990, 37/38).
  • OLG München, 04.07.2007 - 33 Wx 89/07

    Betreuervergütung bei Untersuchungshaft des Betroffenen - Kostenlast der

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, § 13a FGG sehe - außer im Fall des Abs. 2 - eine Kostenerstattung durch die Staatskasse nicht vor und könne auch nicht mit dieser Rechtsfolge entsprechend angewandt werden (z.B. BayObLG Rpfleger 1988, 385 und BayObLGZ 1990, 37/41 = FamRZ 1990, 774/776; vgl. auch Jansen/von König FGG 3. Aufl. § 13a Rn. 5 a. E.), kann dies nicht für den Fall gelten, dass die Staatskasse in Vergütungssachen von berufsmäßigen Betreuern auch formell am Verfahren beteiligt ist.
  • OLG München, 06.06.2013 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchbeschwerdeverfahren: Kostenerstattung durch die Staatskasse

    Die Staatskasse ist jedoch nicht Beteiligter des Verfahrens (siehe § 7 FamFG; Feskorn in Prütting/Helms FamFG § 81 Rn. 4; Keidel/Zimmermann FamFG 17. Aufl. § 81 Rn. 73; BayObLG Rpfleger 1988, 385 und BayObLGZ 1990, 37/41 jeweils zum früheren § 13a FGG).
  • BayObLG, 23.07.2002 - 1Z BR 39/01

    Anspruch auf Bestellung des Nachlasspflegers - Hauptsacheerledigung im

    Eine Belastung der Staatskasse mit außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten ist nach § 13a Abs. 1 FGG nicht möglich (BayObLGZ 1990, 37/41; Rpfleger 1988, 385).
  • OLG Jena, 14.10.2004 - 9 W 527/04

    Aufwandsentschädigung der zu Betreuern bestellten Eltern eines volljährigen

    Der Staatskasse können die Kosten nach § 13 a Abs. 1 FGG nicht auferlegt werden (vgl. BayObLG Rpfleger 1988, 385; 1990, 200; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG , 15. Aufl., § 13 a , Rn. 14).
  • BayObLG, 12.12.2001 - 3Z BR 397/00

    Hauptsacheerledigung im Verfahren auf gerichtliche Bestellung eines anderen

    Danach haben die Beteiligten im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ihre Kosten grundsätzlich selbst zu tragen (BayObLGZ 1990, 37/41).
  • LG München I, 28.12.2004 - 13 T 21587/04

    Eintragungsvermerk "Benutzungsbeschränkung"ohne Unterscheidungskraft

    Dort ließ sich von dem Berechtigten des jeweiligen Eintragungsvermerks (eine Elektrizitätsgesellschaft bzw. die Deutsche Reichsbahn) jeweils auf den wesentlichen Inhalt der Dienstbarkeit schließen (s. BayObLGZ 1990, 37 ).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 2Z BR 63/00

    Verfahrensfähigkeit des Antragstellers im wohnungseigentumsrechtlichen Verfahren

    Dies führt wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffs in die Rechte des Antragstellers zur Anfechtbarkeit der Entscheidung (vgl. BayObLGZ 1990, 37/39; OLG Zweibrücken OLGZ 1983, 163/164; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 19 Rn. 9; Bassenge/Herbst § 19 FGG Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 05.02.2004 - 9 WF 25/04

    Klärung einer Aussage des Kindes unter den für die Sorgerechtsentscheidung

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  • OLG Celle, 17.05.1993 - 18 WF 74/93

    Auskunftserteilung im Rahmen des Verfahrens über den Versorgungsausgleich;

    Diese Bestimmung bezieht sich nur auf das Verhältnis mehrerer Beteiligter zueinander und nicht auf deren Verhältnis zur Staatskasse; sie sieht eine Belastung der Staatskasse mit außergerichtlichen Kosten eines Beteiligten nicht vor (vgl. etwa BayObLGZ 1990, 37, 41 und in …
  • BayObLG, 16.07.1997 - 3Z BR 272/97

    Beschwerdefähigkeit von Vorführungsandrohungen

  • BayObLG, 02.02.1995 - 2Z BR 134/94

    Bestimmtheit eines Rechtsmittels

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Rechtsprechung
   BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 2 Z 141/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8311
BayObLG, 01.02.1990 - BReg. 2 Z 141/89 (https://dejure.org/1990,8311)
BayObLG, Entscheidung vom 01.02.1990 - BReg. 2 Z 141/89 (https://dejure.org/1990,8311)
BayObLG, Entscheidung vom 01. Februar 1990 - BReg. 2 Z 141/89 (https://dejure.org/1990,8311)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 200
  • BayObLGZ 1990 Nr. 7
  • BayObLGZ 1990, 24
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BayObLG, 04.01.1995 - 2Z BR 114/94

    Versagung der Zustimmung zur Veräußerung eines Wohnungseigentums

    Verweigert werden kann die Zustimmung nur dann, wenn die Übertragung des Wohnungseigentums auf den Erwerber für die übrigen Miteigentümer eine gemeinschaftswidrige Gefahr mit sich bringt, die in der Person des Erwerbers liegt (BayObLG NJW 1973, 152; BayObLGZ 1977, 40/42; 1980, 29/34; BayObLGZ 1990, 24/27; BayObLGZ WE 1991, 612; OLG Zweibrücken Rpfleger 1994, 459).

    Das Interesse der Beteiligten an der Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum ist mit 10 bis 20 % des Verkaufspreises zu bemessen (BayObLGZ 1990, 24/27 f.; KG ZMR 1990, 68; OLG Hamm NJW-RR 1992, 785 ).

  • KG, 12.01.2007 - 11 W 15/06

    Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen anderen auf Zustimmung zur

    Dabei wäre die Obergrenze von 20 % nur bei einem verhältnismäßig geringen Wert einer Wohnung zu wählen; bei einem hohen Wert hingegen sind 10 % des Verkaufspreises anzusetzen (OLG Düsseldorf v. 10.5.2005 - I-3 Wx 321/04, ZMR 2005, 971 [972]; BayObLG v. 1.2.1990 - BReg 2 Z 141/89, BayObLGZ 1990, 24 [28]).
  • OLG Hamm, 03.02.1992 - 15 W 63/91

    Verweigerung der Verwalterzustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum

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  • BayObLG, 04.06.1998 - 2Z BR 19/98

    Nachholen einer im ersten Rechtszug unterbliebenen Beteiligung der

    Damit hält der Senat an seiner Rechtsprechung fest, daß in Verfahren über die Erteilung der Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum das für die Festsetzung maßgebliche Interesse aller Beteiligten in der Regel mit 10 % bis 20 % des Verkaufspreises anzunehmen ist (vgl. BayObLGZ 1990, 24/27 f.).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 107/91

    Inhalt der Veräußerungszustimmung bei Wohnungseigentum

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  • OLG Hamburg, 15.04.1994 - 2 Wx 92/93

    Verweigerung einer nach der Teilungserklärung erforderlichen Zustimmung zur

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  • BayObLG, 13.02.1992 - BReg. 2 Z 163/91

    Überlassung von im Sondereigentum stehenden Räumen an dritte Personen

    Dies bedeutet jedoch nicht, daß die Grundsätze, die die Rechtsprechung zur Versagung der Zustimmung im Falle der Veräußerung eines Wohnungseigentums zu § 12 WEG entwickelt hat (vgl. BayObLG WuM 1988, 408 m.w.Nachw.; BayObLGZ 1990, 24/27), unverändert auf den Fall der Gebrauchsüberlassung zu übertragen sind.
  • BayObLG, 14.12.1995 - 2Z BR 89/95

    Glaubhaftmachung von Tatsachen zur Begründung der Wiedereinsetzung in den vorigen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1990, 24 unter Aufgabe von BayObLGZ 1981, 212) und mehrerer Oberlandesgerichte (KG ZMR 1990, 68; OLG Hamm NJW-RR 1992, 785 ; OLG Frankfurt ZMR 1994, 124) ist der Geschäftswert für ein Verfahren, in dem es um die Zustimmung zur Veräußerung von Wohnungseigentum geht, in der Regel mit 10 bis 20 % des Verkaufspreises anzunehmen; diese Rechtsprechung geht davon aus, daß Kaufpreis und Verkehrswert ungefähr übereinstimmen.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.02.1990 - BReg. 1b Z 12/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,21660
BayObLG, 08.02.1990 - BReg. 1b Z 12/89 (https://dejure.org/1990,21660)
BayObLG, Entscheidung vom 08.02.1990 - BReg. 1b Z 12/89 (https://dejure.org/1990,21660)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - BReg. 1b Z 12/89 (https://dejure.org/1990,21660)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 200
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Rechtsprechung
   BayObLG, 28.11.1989 - BReg. 1a Z 72/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11321
BayObLG, 28.11.1989 - BReg. 1a Z 72/89 (https://dejure.org/1989,11321)
BayObLG, Entscheidung vom 28.11.1989 - BReg. 1a Z 72/89 (https://dejure.org/1989,11321)
BayObLG, Entscheidung vom 28. November 1989 - BReg. 1a Z 72/89 (https://dejure.org/1989,11321)
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Papierfundstellen

  • Rpfleger 1990, 200
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 10.01.1997 - 4 WF 152/96

    Gebühren Kosten

    Diese Forderungssperre erfaßt indessen nur diejenigen Ansprüche des Rechtsanwalts, für die Prozeßkostenhilfe zugebilligt worden ist; denn nur insoweit kann dem beigeordneten Rechtsanwalt zugemutet werden, sich mit der teilweise geringeren Vergütung zufrieden zu geben (vgl. LAG Düsseldorf, JurBüro 1990, 761 m.N.).
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